Artgerechte Haltung von Frauen
Bundesgesetzblatt für Deutschland
Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19. Juni 1998 Teil 1
III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Frauen
Aufgrund des §32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet :
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
Die Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden
und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch sinnvoll ist. Es gib
jedoch noch einige, selten anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche eine
Dauerhaltung noch rechtfertigen. Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte
mindestens folgende Eigenschaften aufweisen :
§ 1:
Abs. 1 Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleißig im Haushalt,
gut im Bett, ...)
Abs. 2 Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid
erregen)
Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.
§ 2: Sie ist reich.
Artikel 2 - Artgerechte Haltung
§ 3 :
Abs. 1 Anschaffung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl
Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten, tragen Sie nicht
dazu bei die Zahl der ausgesetzten Frauen noch weiter zu erhöhen.
Abs. 2 Ernährung: Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser. Füttern
Sie nicht nur mit Dosenfutter, sondern geben Sie ihr gelegentlich auch frisches
Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine Überfütterung, da Sie sonst schnell Fett
ansetzen. Das führt zur Unansehnlichkeit, Unbeweglichkeit und vermindert die
Arbeitsleistung.
Abs. 3 Unterbringung: Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum
Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf dass die Laufkette einen ausreichenden
Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das Halsband sollte nicht zu
eng sitzen. Ansonsten besteht die Gefahr. dass sie depressiv wird, das Arbeiten
verweigert und vorzeitig eingeht.
Abs. 4 Pflege: Sorgen Sie dafür, dass sie sich einmal am Tag wäscht. Um
Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel regelmäßig nachgeschnitten
werden.
Abs. 5 Ausbildung: Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits
ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch
geeigneter Ausbildungskurse zu empfehlen. In der Grundausbildung sollten die
Befehle Fuß, Platz, kusch und hol's geschult werden. Intelligentere Exemplare
können u.U. sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.
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